Alles, was Sie nach einem Unfall beachten müssen
1. Unfall dokumentieren
- Jeder Arbeitsunfall muss intern festgehalten werden.
- Dazu dient das Verbandbuch oder eine vergleichbare Dokumentation (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).
- Angaben sollten enthalten: Datum, Uhrzeit, Unfallhergang, beteiligte Personen, Ersthelfer und getroffene Sofortmaßnahmen.
- Diese Dokumentation muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
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2. Meldung an den Unfallversicherungsträger
- Meldepflichtig sind Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führen oder wenn ein tödlicher Unfall vorliegt (§ 193 SGB VII).
- Die Meldung muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen.
- Hierfür wird das Formular „Unfallanzeige“ verwendet (elektronisch oder in Papierform).
- Eine Kopie geht an den Betriebsrat, ggf. auch an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt.
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3. Information interner Stellen
- Der Betriebsrat muss über die Unfallanzeige informiert werden.
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt sind einzubeziehen, um Ursachen zu ermitteln und Präventionsmaßnahmen einzuleiten (§§ 19, 20 DGUV Vorschrift 1) 
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4. Unfallursache ermitteln und Gefährdungsbeurteilung aktualisieren
- Unternehmer sind verpflichtet, den Unfallhergang aufzuklären.
- Ziel: Gefährdungen erkennen und künftige Unfälle verhindern.
- Dazu gehört eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 DGUV Vorschrift 1) .
- Mögliche Maßnahmen: technische Verbesserungen, organisatorische Änderungen oder zusätzliche Schulungen.
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5. Zusammenarbeit mit Behörden und Versicherung
- Der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) kann eigene Ermittlungen durchführen.
- Unternehmer müssen dabei kooperieren und alle relevanten Unterlagen bereitstellen.
- Bei schweren oder tödlichen Unfällen kann zusätzlich die Arbeitsschutzbehörde eingeschaltet werden.
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6. Wiedereingliederung des Verletzten
- Nach der Genesung ist zu prüfen, ob eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll ist.
- Bei bleibenden gesundheitlichen Einschränkungen müssen ggf. arbeitsplatzbezogene Anpassungen erfolgen.

