Gefährdungsbeurteilungen rechtskonform schreiben: 1-Tages-Schulung

Gefährdungsbeurteilungen sind für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend (§§ 5 und 6 ArbSchG sowie § 3 DGUV Vorschrift 1). Die Teilnahme an einer Schulung hierzu ist hingegen nicht vorgeschrieben. Unternehmen müssen jedoch sicherstellen, dass arbeitsbedingte Gefährdungen systematisch ermittelt, geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage eines wirksamen und rechtskonformen Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, Gefährdungen im Betrieb systematisch zu erkennen, Risiken zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Gleichzeitig ermöglicht sie eine nachvollziehbare Dokumentation und Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen.

In unserer 1-Tages-Schulung lernen Sie, Gefährdungsbeurteilungen praxisnah, strukturiert und verständlich zu erstellen. Der Fokus liegt dabei nicht auf theoretischen Musterformularen, sondern auf einer Vorgehensweise, die sich im betrieblichen Alltag bewährt hat und gegenüber Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften sowie internen Verantwortlichen nachvollziehbar ist.

Zusätzlich erhalten Sie rechtskonforme Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen sowie Durchführungsnachweise für Jahresunterweisungen in digitaler Form. Sämtliche Dokumente können direkt in Ihrem Unternehmen eingesetzt und individuell angepasst werden.

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen und daraus erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes ableiten. Nach § 6 ArbSchG sind das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.

Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt grundsätzlich für Arbeitgeber mit Beschäftigten, unabhängig von Branche oder Gefährdungsniveau. Der Umfang der Dokumentation richtet sich nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten.

  • Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und relevanten Verordnungen
  • Aufbau einer vollständigen, verständlichen und prüffähigen Gefährdungsbeurteilung
  • Gefährdungen systematisch erkennen, bewerten und dokumentieren
  • Unterschied zwischen Gefährdung, Risiko, Schutzmaßnahme und Restrisiko
  • Körperliche und psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen
  • Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip ableiten: technisch, organisatorisch und personenbezogen
  • Verantwortlichkeiten, Fristen und Wirksamkeitskontrollen richtig festlegen
  • Typische Fehler bei Gefährdungsbeurteilungen vermeiden
  • Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Gefahrstoffe sauber strukturieren
  • Vorlagen, Checklisten und betriebliche Beispiele sinnvoll einsetzen
  • Gefährdungsbeurteilungen so formulieren, dass sie rechtssicher, verständlich und im Betrieb tatsächlich nutzbar sind

Die Schulung richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Personalverantwortliche sowie Mitarbeitende, die Gefährdungsbeurteilungen erstellen, prüfen oder im Betrieb anwenden sollen. Vorkenntnisse im Arbeitsschutz sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

Alle Schulungen bieten wir wahlweise als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort oder als Online-Schulung an. Inhalte, Ablauf und Beispiele werden dabei auf Ihren Betrieb und Ihre konkreten Anforderungen abgestimmt.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Gefährdungsbeurteilungen rechtskonform schreiben: 1-Tages-Schulung:
1 Tag
Online & Inhouse
Online: 550,00 € pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
Inhouse: auf Anfrage
Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.