Mietbedingungen für die Vermietung von Prüfgeräten
Stand: 25.08.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Prüf- und Messgeräte, die über die Website www.beratungskeller.de geschlossen werden.
Vermieter ist:
Beratungskeller
Fabian Keller
Bernhard-Kratzberg-Straße 4
31137 Hildesheim
Telefon: 05121 9128672
E-Mail: info@beratungskeller.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE455510310
(2) Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen und wird vom Vermieter abgelehnt.
(3) Der Mieter bestätigt vor dem Absenden der Buchung durch Anklicken des dafür vorgesehenen Feldes, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für die Buchung.
(4) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass der Mieter als Verbraucher gehandelt hat, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet, soweit das Gerät noch nicht überlassen war.
(5) Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vermietet wird das in der Buchungsbestätigung bezeichnete Gerät, derzeit ein Gerätetester Benning ST 755+ zur Durchführung von Prüfungen elektrischer Geräte, insbesondere nach DIN EN 50678 (VDE 0701) und DIN EN 50699 (VDE 0702), unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
(2) Zum Lieferumfang gehören: Grundgerät, Prüfleitungen, Netzkabel, Transportkoffer, Kurzanleitung, Kalibrierzertifikat.
(3) Das Gerät wird mit gültiger Kalibrierung übergeben. Das Kalibrierzertifikat liegt der Sendung bei. Der Mieter erhält kein Eigentum am Mietgegenstand.
§ 3 Zustandekommen des Mietvertrags
(1) Die Darstellung des Mietangebots auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung.
(2) Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen” gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags über den gewählten Zeitraum zu den angezeigten Preisen ab. Er ist an dieses Angebot sieben Tage gebunden.
(3) Der Vermieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar und wird als solche ausdrücklich bezeichnet.
(4) Der Mietvertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform zustande. Der Vermieter erklärt die Annahme innerhalb der Bindungsfrist nach Absatz 2 oder lehnt die Bestellung ab.
(5) Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Buchungsbestätigung in einer gesonderten E-Mail.
(6) Der Vermieter ist berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, bei Zweifeln an der Unternehmereigenschaft oder bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich vollständig zurückerstattet.
§ 4 Mietzeit, Versand und Rückgabe
(1) Die Mietzeit umfasst den in der Buchungsbestätigung genannten Zeitraum einschließlich des ersten und des letzten Tages. Die Berechnung erfolgt in Kalendertagen.
(2) Wegen des Postversands ist eine Vorlaufzeit von mindestens drei Werktagen zwischen Buchung und Mietbeginn erforderlich. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Vermieters.
(3) Für den Versand an den Mieter wird eine Versandkostenpauschale von 29,00 € inklusive Mehrwertsteuer je Buchung berechnet, unabhängig von der Dauer der Mietzeit. Der Versand erfolgt per versichertem Paketversand innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins Ausland sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.
(4) Der Vermieter versendet das Gerät so, dass es dem Mieter bei gewöhnlichem Versandverlauf am ersten Tag der Mietzeit vorliegt. Verzögert sich die Zustellung aus einem vom Mieter nicht zu vertretenden Grund, wird der Mietpreis für den Zeitraum bis zur tatsächlichen Bereitstellung entsprechend anteilig reduziert. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 8 dieser Mietbedingungen.
(5) Der Mieter hat das Gerät am letzten Tag der Mietzeit an das Transportunternehmen zu übergeben. Maßgeblich ist der Einlieferungsbeleg. Für den Rückversand ist die Originalverpackung zu verwenden. Die Kosten des Rückversands trägt der Mieter. Fällt der letzte Tag der Mietzeit auf einen Tag, an dem eine Übergabe an das Transportunternehmen nicht möglich ist, gilt die Übergabe am nächstfolgenden Werktag als rechtzeitig.
(6) Der Mieter trägt das Risiko des Rückversands bis zum Eingang beim Vermieter. Er ist verpflichtet, versichert zu versenden und den Einlieferungsbeleg bis zur Rückzahlung der Kaution aufzubewahren. Der Rückversand hat mit einer ausreichenden Transportversicherung mindestens in Höhe des Wiederbeschaffungswerts des Geräts zu erfolgen.
§ 5 Mietpreis, Kaution und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Preise. Sämtliche Mietpreise und die Versandkostenpauschale sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent.
(2) Die Berechnung des Mietpreises erfolgt automatisch als die für den Mieter günstigste Kombination aus Monats-, Wochen- und Tagesmiete. Der Gesamtbetrag aus Mietpreis, Versandkostenpauschale und Kaution wird vor dem Absenden der Buchung angezeigt.
(3) Zusätzlich zum Mietpreis und zur Versandkostenpauschale wird eine Kaution in Höhe von 300,00 € erhoben. Die Kaution ist kein Entgelt für eine Leistung und unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer.
(4) Mietpreis, Versandkostenpauschale und Kaution sind vor dem Versand des Geräts vollständig zu zahlen. Der Versand erfolgt erst nach Zahlungseingang. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.
(5) Der Vermieter behält sich vor, mit gewerblichen Bestandskunden eine Zahlung auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen zu vereinbaren.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Vermieter ist berechtigt, den Versand bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten, ohne dass sich der Mietzeitraum dadurch verlängert.
§ 6 Rückzahlung der Kaution
(1) Die Kaution wird nach Rückgabe und Prüfung des Geräts innerhalb von 14 Tagen zurückgezahlt, soweit keine fälligen Gegenansprüche des Vermieters bestehen.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, mit der Kaution aufzurechnen gegen fällige Forderungen aus dem Mietverhältnis, insbesondere gegen Ansprüche wegen Beschädigung, Verlust, unvollständiger Rückgabe, erforderlicher Neukalibrierung oder verspäteter Rückgabe.
(3) Übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt der Anspruch des Vermieters auf den darüber hinausgehenden Betrag unberührt.
§ 7 Pflichten und Qualifikation des Mieters
(1) Der Mieter stellt sicher, dass das Gerät ausschließlich durch Personen verwendet wird, die für die jeweilige Prüfung nach den einschlägigen gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und technischen Vorschriften ausreichend qualifiziert sind. Soweit erforderlich, sind insbesondere die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV und TRBS 1203 einzuhalten.
(2) Der Mieter hat das Gerät bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Schäden zu prüfen und erkennbare Mängel oder Transportschäden unverzüglich in Textform anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(3) Der Mieter verpflichtet sich,
• das Gerät ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der Bedienungsanleitung zu verwenden,
• das Gerät sorgsam zu behandeln, vor Feuchtigkeit, Stoß und unbefugtem Zugriff zu schützen,
• keine Reparaturen, Öffnungen, Software- oder Kalibriereingriffe vorzunehmen oder vornehmen zu lassen,
• Kennzeichnungen, Siegel und Kalibrieraufkleber unverändert zu lassen,
• das Gerät nicht an Dritte weiterzuvermieten, zu verleihen, zu verpfänden oder zu übereignen,
• das Gerät nicht ins Ausland zu verbringen,
• Beschädigungen, Störungen, Verlust oder Diebstahl unverzüglich anzuzeigen.
(4) Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Mietgegenstand hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten und die Rechte des Vermieters geltend zu machen.
(5) Der Mieter ist für die Auswahl des geeigneten Prüfverfahrens, die fachgerechte Durchführung der Prüfung, die Bewertung der Messergebnisse, die Dokumentation sowie die Einhaltung der für die jeweilige Prüfung geltenden Vorschriften verantwortlich. Die Haftung des Vermieters für Mängel des Mietgeräts gemäß § 8 bleibt unberührt.
§ 8 Mängel und Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter übergibt das Gerät in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten, kalibrierten Zustand.
(2) Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, hat der Mieter dies unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder ein gleichwertiges Ersatzgerät zu stellen. Gelingt beides nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist der Mieter zur Minderung des Mietpreises für den betroffenen Zeitraum berechtigt.
(3) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Rahmen einer übernommenen Garantie.
(4) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Vermieter begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen durfte.
(5) Soweit nicht nach den vorstehenden Absätzen gehaftet wird, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen und sonstige mittelbare Schäden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
(6) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
§ 9 Haftung des Mieters für Beschädigung und Verlust
(1) Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand, die er oder ein Dritter, dem er den Gebrauch überlassen hat, während der Mietzeit schuldhaft verursacht hat. Die Mietzeit im Sinne dieser Vorschrift endet mit dem Eingang des Geräts beim Vermieter.
(2) Für Veränderungen und Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, haftet der Mieter nicht (§ 538 BGB).
(3) Bei Beschädigung trägt der Mieter, soweit er diese zu vertreten hat, die erforderlichen Reparaturkosten einschließlich der Kosten einer erforderlichen Neukalibrierung. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Diebstahl oder Totalschaden hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Geräts zum Zeitpunkt des Schadens sowie erforderliche und nachgewiesene Nebenkosten der Ersatzbeschaffung zu ersetzen.
(4) Wird das Gerät durch ein vom Mieter zu vertretendes Ereignis vorübergehend gebrauchsunfähig, schuldet der Mieter zusätzlich eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der Tagesmiete für die Dauer der Reparatur, höchstens jedoch für 10 Tage. Der Mieter kann nachweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(5) Dem Mieter wird empfohlen, das Gerät für die Dauer der Mietzeit gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu versichern.
§ 10 Verspätete Rückgabe
(1) Gibt der Mieter das Gerät nicht rechtzeitig zurück, schuldet er für jeden Kalendertag der Vorenthaltung ein Nutzungsentgelt in Höhe der auf einen Kalendertag entfallenden vereinbarten Miete. Weitergehende Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(3) Kann der Vermieter das Gerät wegen der verspäteten Rückgabe einem Folgemieter nicht überlassen, haftet der Mieter zusätzlich für den daraus entstehenden Schaden, soweit er die Verzögerung zu vertreten hat.
(4) § 545 BGB findet keine Anwendung.
§ 11 Stornierung durch den Mieter
(1) Der Mieter kann den Mietvertrag vor Beginn der Mietzeit stornieren. Die Stornierung erfolgt in Textform, etwa per E-Mail, oder über den persönlichen Stornierungslink, der dem Mieter mit der Eingangs- und der Buchungsbestätigung übermittelt wird. Maßgeblich für die Berechnung nach Absatz 2 ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
(2) Bei einer Stornierung erstattet der Vermieter den bereits gezahlten Mietpreis nach folgender Staffel. Bezugsgröße ist ausschließlich der Mietpreis; Kaution und Versandkostenpauschale bleiben nach Absatz 4 unberührt.
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Zugang der Stornierung beim Vermieter |
Erstattung des Mietpreises |
Einbehalt |
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14 Tage oder mehr vor Mietbeginn |
80% |
20% |
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7 – 13 Tage vor Mietbeginn |
50% |
50% |
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weniger als 7 Kalendertage vor Mietbeginn, sofern das Gerät noch nicht an das Transportunternehmen übergeben wurde |
10% |
90% |
(3) Der einbehaltene Betrag ist eine pauschalierte Entschädigung für den Ausfall der Vermietung. War der Mietpreis zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht gezahlt, schuldet der Mieter diesen Betrag als Entschädigung; der Vermieter stellt ihn gesondert in Rechnung. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall vermindert sich der Einbehalt entsprechend. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Eine bereits gezahlte Kaution wird in jedem Fall vollständig erstattet. Die Versandkostenpauschale wird erstattet, wenn das Gerät zum Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung noch nicht an das Transportunternehmen übergeben war.
(5) Nach Beginn der Mietzeit ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er das Gerät aus einem in seiner Person liegenden Grund nicht nutzt (§ 537 Abs. 1 BGB). Der Vermieter lässt sich den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen.
(6) Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Stornierung auf das Konto, von dem die Zahlung erfolgte.
§ 12 Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
(1) Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Gerät aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht zur Verfügung steht, insbesondere aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen, vom Vermieter nicht zu vertretenden Defekts oder aufgrund einer vom Vermieter nicht zu vertretenden verspäteten Rückgabe durch einen Vormieter. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 8 dieser Mietbedingungen.
(2) Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen und die unverzügliche Rückgabe des Mietgegenstands verlangen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter
• mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung oder Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist in Verzug ist,
• das Gerät erheblich vertragswidrig gebraucht oder hierdurch den Mietgegenstand erheblich gefährdet,
• bei Vertragsschluss wesentliche unrichtige Angaben zu seiner Person oder seiner Unternehmereigenschaft gemacht hat, sofern der Vermieter den Vertrag bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände nicht geschlossen hätte,
• das Gerät entgegen den vertraglichen Vereinbarungen unbefugt an Dritte weitervermietet, verleiht oder sonst zum Gebrauch überlässt oder
• das Gerät entgegen den vertraglichen Vereinbarungen ins Ausland verbringt, verpfändet oder sonst über den Mietgegenstand verfügt.
Soweit gesetzlich erforderlich, setzt die Kündigung eine erfolglose Abmahnung oder den erfolglosen Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist voraus. Das Recht zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung oder Fristsetzung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen bleibt unberührt.
§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
(1) Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mieter nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
(3) Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag an Dritte ist nur mit Zustimmung des Vermieters in Textform zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Buchung richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Vermieters, abrufbar unter https://beratungskeller.de/datenschutz/.
§ 15 Verbraucherschlichtung
Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vertragsabreden im Sinne des § 305b BGB bleiben hiervon unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
