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Welche Qualifikationen brauchen meine Mitarbeiter? – So finden Sie es heraus

Die richtige Qualifikation der Beschäftigten ist nicht nur eine Frage von Produktivität und Qualität, sondern auch eine gesetzliche Pflicht. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und ggf. gesundheitlichen Voraussetzungen haben, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen.

1. Ausgangspunkt: Gefährdungsbeurteilung

Gemäß § 3 DGUV Vorschrift 1 und § 5 Arbeitsschutzgesetz ist der erste Schritt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Dabei wird ermittelt:

  • Mit welchen Gefährdungen ist die Tätigkeit verbunden?
  • Welche Schutzmaßnahmen sind notwendig?
  • Welche Kenntnisse und Fertigkeiten braucht der Beschäftigte, um diese Maßnahmen umzusetzen?

Beispiel: Muss ein Mitarbeiter mit Gefahrstoffen arbeiten, ist eine spezielle Unterweisung zu Lagerung, Umgang und Notfallmaßnahmen Pflicht.

2. Rechtliche Vorgaben zu Qualifikationen

Je nach Tätigkeit greifen spezielle Vorschriften:

  • DGUV Vorschrift 1, § 7: Bei der Übertragung von Aufgaben muss sichergestellt sein, dass Beschäftigte befähigt sind – das heißt, sie müssen die erforderliche Ausbildung, Erfahrung oder Unterweisung besitzen.
  • Branchenspezifische Vorschriften, z. B. DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge), fordern oft Mindestalter, eine abgeschlossene Ausbildung und eine schriftliche Beauftragung.
  • ArbMedVV (§ 3–5): Bei bestimmten Tätigkeiten ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge vorgeschrieben, um die gesundheitliche Eignung zu bestätigen (z. B. Atemschutz, Lärm, Nachtarbeit).

3. Unterweisungspflichten

Laut § 4 DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich und bei Änderungen ihrer Tätigkeit über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden.

Diese Unterweisung muss:

  • tätigkeitsbezogen,
  • verständlich,
  • und dokumentiert sein.