05.08.25

Prüfen von Regalen

Muss jedes gewerblich genutztes Regal geprüft werden?

Nicht alle Regale müssen geprüft werden.
Die Prüfpflicht betrifft orts­feste Regale aus Stahl, die dauerhaft im Betrieb genutzt werden (z. B. Palettenregale, Fachbodenregale). Sie gelten rechtlich als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen deshalb regelmäßig geprüft werden .
 
•Ab wann ein Regal prüfpflichtig ist:
Prüfpflichtig sind Regale, sobald sie als Lagereinrichtungen im Betrieb aufgestellt und von Beschäftigten genutzt werden. Kleinregale, die nur privat oder rein dekorativ verwendet werden, fallen nicht darunter. Entscheidend ist die Gefährdung durch umstürzende oder beschädigte Regalteile – insbesondere in Lagern mit Gabelstaplerbetrieb oder hoher Belastung .
 
•Wie oft geprüft werden muss:
 
•Vor der ersten Inbetriebnahme: Prüfung durch eine befähigte Person.
•Nach wesentlichen Änderungen (z. B. Umbau, Umstellen des Regals, Reparaturen).
•Regelmäßig wiederkehrend: mindestens einmal jährlich durch eine fachkundige Person.
•Zusätzlich: wöchentliche Sichtkontrollen durch geschulte Mitarbeiter zur Erkennung offensichtlicher Schäden (z. B. verbogene Stützen, Anfahrschäden) .
 
👉 Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den DGUV-Regeln (z. B. DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“).

Wer darf die Regalprüfung durchführen?

Gesetzliche Grundlage
•Regale gelten als Arbeitsmittel (§ 2 BetrSichV).
•Arbeitgeber sind verpflichtet, für den sicheren Zustand dieser Arbeitsmittel zu sorgen.
•Nach § 14 BetrSichV müssen Regale regelmäßig durch „zur Prüfung befähigte Personen“ kontrolliert werden.
 
 
Wer ist eine „befähigte Person“?
 
Eine befähigte Person im Sinne der BetrSichV ist jemand, der aufgrund von Fachkenntnissen, Berufserfahrung und Ausbildung in der Lage ist, den arbeitssicheren Zustand von Regalen zu beurteilen. Die Anforderungen sind in der TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit – Befähigte Personen) konkretisiert.
 
Das bedeutet:
•Fachliche Ausbildung: z. B. technische Ausbildung oder spezielle Regalprüfer-Schulung.
•Berufserfahrung: praktische Erfahrung im Umgang mit Lagereinrichtungen.
•Kenntnisse der relevanten Vorschriften: Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Regeln, DIN EN 15635 („Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung“).
 
 
Welche Personen dürfen konkret prüfen?
1.Externe Regalprüfer
•Viele Unternehmen beauftragen zertifizierte Regalprüfer, die von Herstellern, Berufsgenossenschaften oder spezialisierten Schulungsanbietern ausgebildet wurden.
•Diese bringen Fachwissen und Prüferfahrung mit und erstellen rechtssichere Prüfprotokolle.
2.Interne Mitarbeiter als befähigte Person
•Auch eigene Mitarbeiter können Regalprüfungen durchführen, wenn sie die erforderliche Qualifikation besitzen.
•Dazu ist in der Regel eine Regalprüfer-Ausbildung (z. B. „Befähigte Person zur Prüfung von Regalen nach DIN EN 15635“) notwendig.
•Wichtig: Die Fachkunde muss aktuell gehalten werden, z. B. durch regelmäßige Fortbildungen.

Kontakt / Standort

Hannover-Hildesheim-Göttingen

Einfach auf die E-Mail Adresse klicken und dein E-Mail Programm öffnet sich automatisch oder du klickst unten auf Kontakt!

info@beratungskeller.de