05.08.25

Arbeitsunfall

05.08.25

Arbeitsunfall

Alles was du nach einem Unfall beachten musst

1. Unfall dokumentieren
•Jeder Arbeitsunfall muss intern festgehalten werden.
•Dazu dient das Verbandbuch oder eine vergleichbare Dokumentation (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).
•Angaben sollten enthalten: Datum, Uhrzeit, Unfallhergang, beteiligte Personen, Ersthelfer und getroffene Sofortmaßnahmen.
•Diese Dokumentation muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
 
 
2. Meldung an den Unfallversicherungsträger
•Meldepflichtig sind Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führen oder wenn ein tödlicher Unfall vorliegt (§ 193 SGB VII).
•Die Meldung muss innerhalb von 3 Tagen erfolgen.
•Hierfür wird das Formular „Unfallanzeige“ verwendet (elektronisch oder in Papierform).
•Eine Kopie geht an den Betriebsrat, ggf. auch an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt.
 
 
3. Information interner Stellen
•Der Betriebsrat muss über die Unfallanzeige informiert werden.
•Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt sind einzubeziehen, um Ursachen zu ermitteln und Präventionsmaßnahmen einzuleiten (§§ 19, 20 DGUV Vorschrift 1) .
 
 
4. Unfallursache ermitteln und Gefährdungsbeurteilung aktualisieren
•Unternehmer sind verpflichtet, den Unfallhergang aufzuklären.
•Ziel: Gefährdungen erkennen und künftige Unfälle verhindern.
•Dazu gehört eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 DGUV Vorschrift 1) .
•Mögliche Maßnahmen: technische Verbesserungen, organisatorische Änderungen oder zusätzliche Schulungen.
 
 
5. Zusammenarbeit mit Behörden und Versicherung
•Der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) kann eigene Ermittlungen durchführen.
•Unternehmer müssen dabei kooperieren und alle relevanten Unterlagen bereitstellen.
•Bei schweren oder tödlichen Unfällen kann zusätzlich die Arbeitsschutzbehörde eingeschaltet werden.
 
 
6. Wiedereingliederung des Verletzten
•Nach der Genesung ist zu prüfen, ob eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll ist.
•Bei bleibenden gesundheitlichen Einschränkungen müssen ggf. arbeitsplatzbezogene Anpassungen erfolgen.

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Hannover-Hildesheim-Göttingen

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