05.08.25

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Welche Unternehmen müssen eine ASA-Sitzung durchführen?

Gesetzliche Grundlage

Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss ein Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss bilden, wenn im Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte tätig sind .

Ziel und Nutzen der ASA-Sitzungen
 
Die Sitzungen dienen dem regelmäßigen Austausch zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmervertretung, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Ziel ist es, Maßnahmen zum Arbeitsschutz abzustimmen und zu verbessern. Typische Themen sind:
•Auswertung von Arbeitsunfällen,
•Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen,
•Maßnahmen zur Gesundheitsförderung,
•Organisation von Unterweisungen und Schulungen.

Wer muss an der ASA-Sitzung alles teilnehmen?

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus:

-dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,

-zwei Mitgliedern des Betriebsrats (sofern vorhanden),

-den Fachkräften für Arbeitssicherheit,

-den Betriebsärzten,

-den Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII.

Was muss ich in der ASA-Sitzung besprechen? Gibt es vorgaben?

Keine starre Agenda vorgeschrieben
 
Das Gesetz schreibt keine feste Tagesordnung für die ASA-Sitzungen vor. Weder das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) noch die DGUV-Vorschriften legen detailliert fest, welche Themen in welcher Reihenfolge behandelt werden müssen. Damit bleibt den Betrieben genügend Flexibilität, die Sitzungen an ihre individuellen Gegebenheiten und aktuellen Herausforderungen anzupassen.
 
Zentrale Themenbereiche, die regelmäßig auf die Agenda gehören
 
Auch wenn keine starre Vorgabe existiert, haben sich bestimmte Inhalte etabliert, die für eine wirksame Arbeitsschutzorganisation unverzichtbar sind:
•Analyse von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen – Ursachen, Konsequenzen und Präventionsmaßnahmen.
•Gefährdungsbeurteilungen – Ergebnisse, neue Erkenntnisse und erforderliche Anpassungen.
•Unterweisungen und Schulungen – Planung, Durchführung und Wirksamkeit.
•Gesundheitsförderung und Prävention – z. B. ergonomische Verbesserungen, psychische Belastungen, betriebliche Gesundheitsprogramme.
•Sicherheitsorganisation – Rolle von Sicherheitsbeauftragten, Erste-Hilfe-Organisation, Brandschutz.
•Aktuelle Entwicklungen – Änderungen in Gesetzen, Verordnungen oder DGUV-Vorschriften.
 
Freiraum für betriebliche Besonderheiten
 
Neben den Standards sollten die Unternehmen betriebs- und branchenspezifische Themen aufnehmen. Das können etwa sein:
•Einführung neuer Maschinen oder Verfahren,
•besondere Gefährdungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, psychosoziale Risiken),
•Ergebnisse von Begehungen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften,
•Rückmeldungen von Beschäftigten oder dem Betriebsrat.

Kontakt / Standort

Hannover-Hildesheim-Göttingen

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