05.08.25
Beauftragung
05.08.25
Beauftragungen
Für welche Tätigkeiten brauche ich eine Beauftragung im Unternehmen?
1. Wozu dient eine Beauftragung?
Eine Beauftragung ist eine formale Übertragung von Aufgaben und Verantwortung vom Arbeitgeber auf einen Beschäftigten.
Sie erfüllt drei zentrale Funktionen:
•Rechtssicherheit: Nachweis, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht nachgekommen ist, nur geeignete Personen mit gefährlichen oder verantwortungsvollen Tätigkeiten zu betrauen.
•Klarheit: Beschäftigte wissen genau, welche Aufgaben und Befugnisse sie haben.
•Haftungsabsicherung: Im Ernstfall kann der Arbeitgeber belegen, dass eine fachkundige Person eingesetzt wurde.
⸻
2. Gesetzliche Grundlage
Die Pflicht zur schriftlichen Beauftragung ergibt sich u. a. aus:
•DGUV Vorschrift 1, § 7 – Arbeitgeber dürfen Aufgaben nur an Versicherte übertragen, die dafür befähigt sind.
•DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge) – Stapler dürfen nur von Personen gesteuert werden, die mindestens 18 Jahre alt, ausgebildet und schriftlich beauftragt sind.
•Straßenverkehrsrecht (§ 48 FeV) – für Fahr- und Steuertätigkeiten von Fahrzeugen.
•Spezialvorschriften für bestimmte Tätigkeiten, z. B. Kranführer, Elektrofachkräfte, Arbeiten mit besonderen Gefahren.
⸻
3. Für welche Tätigkeiten ist eine Beauftragung nötig?
Eine schriftliche Beauftragung ist immer dann erforderlich, wenn es um Tätigkeiten geht, die mit besonderen Gefährdungen oder Verantwortung verbunden sind. Typische Beispiele:
•Staplerfahrer (Flurförderzeuge, DGUV Vorschrift 68)
•Kranführer
•Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen
•Lkw- und Busfahrer im innerbetrieblichen Verkehr
•Arbeiten mit erhöhter Gefährdung, z. B. in engen Räumen, bei Höhenarbeiten oder mit Gefahrstoffen
•Brandschutz- oder Evakuierungshelfer, Ersthelfer (formell bestellt, teilweise beauftragt)
⸻
4. Reicht eine mündliche Beauftragung aus?
Grundsätzlich kann eine Beauftragung zwar mündlich erfolgen – aber in vielen Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 68 für Flurförderzeuge) ist ausdrücklich die schriftliche Beauftragung vorgeschrieben.
Selbst wenn es nicht ausdrücklich verlangt wird, ist eine schriftliche Beauftragung immer sinnvoll, weil:
•sie nachweisbar ist,
•Missverständnisse vermeidet,
•im Falle eines Unfalls rechtliche Sicherheit bietet.
⸻
5. Ist die Aufgabe nicht schon im Arbeitsvertrag beschrieben?
Der Arbeitsvertrag legt nur den allgemeinen Tätigkeitsbereich fest (z. B. „Lagerarbeiter“).
Eine Beauftragung ist dagegen eine konkrete Zuweisung einer sicherheitsrelevanten Aufgabe (z. B. „Führen von Flurförderzeugen“).
Sie ergänzt also den Arbeitsvertrag und macht klar:
•Diese Person darf und soll die Tätigkeit ausführen.
•Sie hat die notwendige Ausbildung und Eignung.
•Sie ist über die Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert.
⸻
6. Wie finde ich heraus, wann eine Beauftragung nötig ist?
•Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG): Welche Tätigkeiten sind mit besonderen Risiken verbunden?
•DGUV Vorschriften und Regeln: Prüfen, ob eine schriftliche Beauftragung vorgeschrieben ist.
•Branchenspezifische Vorgaben: Z. B. Bau, Logistik, Chemie.
•Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Unfallversicherungsträger: Diese können klarstellen, ob für eine Tätigkeit eine Beauftragung erforderlich ist.
Pflichtenübertragung
Wozu brauche ich Pflichtenübertragungen?
1. Was ist eine Pflichtenübertragung?
Eine Pflichtenübertragung ist die formale schriftliche Zuweisung von Arbeitsschutz- und Organisationspflichten vom Arbeitgeber an eine Führungskraft oder fachkundige Person.
Sie dient dazu:
•Verantwortlichkeiten eindeutig festzulegen,
•Rechtssicherheit zu schaffen,
•und die Arbeitsschutzpflichten wirksam im Betrieb umzusetzen.
⸻
2. Rechtliche Grundlage
•§ 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Der Arbeitgeber kann Pflichten auf zuverlässige und fachkundige Personen übertragen.
•§ 13 DGUV Vorschrift 1: Auch Unfallverhütungsvorschriften sehen ausdrücklich die Möglichkeit einer Pflichtenübertragung vor .
Damit ist klar: Ohne eine Pflichtenübertragung bleibt die volle Verantwortung immer beim Arbeitgeber.
⸻
3. Warum reicht der Arbeitsvertrag nicht aus?
Der Arbeitsvertrag beschreibt nur allgemein die Tätigkeit einer Führungskraft (z. B. „Leitung der Abteilung Produktion“).
Er ersetzt aber keine konkrete Pflichtenübertragung, weil:
•Arbeitsschutzpflichten dort meist nicht detailliert geregelt sind.
•Im Streitfall der Arbeitgeber nicht belegen kann, dass er Arbeitsschutzaufgaben wirksam delegiert hat.
•Behörden oder Gerichte im Ernstfall eine schriftliche Übertragung verlangen.
⸻
4. Wozu dient eine Pflichtenübertragung konkret?
•Eindeutigkeit: Wer ist wofür zuständig? (z. B. Unterweisungen, Kontrolle von PSA, Organisation von Ersthelfern)
•Vermeidung von Haftungsrisiken: Der Arbeitgeber zeigt, dass er seine Pflichten ernst nimmt und wirksam delegiert hat.
•Verbindlichkeit: Führungskräfte wissen genau, welche Pflichten sie zusätzlich zu ihren Fachaufgaben tragen.
•Nachweis im Ernstfall: Gegenüber Berufsgenossenschaft, Aufsichtsbehörden oder Gerichten.
⸻
5. Wer bekommt eine Pflichtenübertragung?
Typische Adressaten sind:
•Meister, Vorarbeiter, Abteilungsleiter,
•Betriebsleiter oder Standortverantwortliche,
•Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Brandschutzbeauftragte,
•Personen, die Aufsicht über bestimmte Bereiche führen (z. B. Baustellenleiter).
⸻
6. Wie muss eine Pflichtenübertragung aussehen?
•Schriftlich (mündlich ist rechtlich unsicher).
•Mit klarer Beschreibung der übertragenen Aufgaben (z. B. Durchführung von Unterweisungen, Überwachung von PSA, Meldung von Mängeln).
•Unterzeichnet von Arbeitgeber und betroffener Führungskraft.
•In der Personalakte ablegen.
Kontakt / Standort
Hannover-Hildesheim-Göttingen
Einfach auf die E-Mail Adresse klicken und dein E-Mail Programm öffnet sich automatisch oder du klickst unten auf Kontakt!