05.08.25
Sicherheitstechnische-Betreuung
05.08.25
Funktionsträger
Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte
Der Sicherheitsbeauftragte – Unterstützer im Betrieb
Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Beschäftigter des Unternehmens, der ehrenamtlich Aufgaben im Arbeitsschutz übernimmt.
Wichtige Punkte:
•Sicherheitsbeauftragte werden vom Arbeitgeber benannt.
•Sie arbeiten neben ihrer eigentlichen Tätigkeit und sind keine Vollzeit-Arbeitsschutz-Experten.
•Sie unterstützen Kollegen, achten im Arbeitsalltag auf Sicherheitsaspekte und sind Ansprechpartner bei Fragen und Problemen.
•Sie haben keine Weisungsbefugnis und tragen auch keine rechtliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit – diese bleibt immer beim Arbeitgeber.
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Unterschied zum Sicherheitsbeauftragte
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist dagegen eine speziell ausgebildete Person (z. B. Ingenieur, Techniker, Meister), die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§ 5 ASiG) bestellt wird.
Ihre Aufgaben sind:
•den Arbeitgeber in allen Fragen von Arbeitsschutz und Unfallverhütung beraten,
•Gefährdungsbeurteilungen begleiten,
•Maßnahmen vorschlagen, kontrollieren und dokumentieren,
•an ASA-Sitzungen teilnehmen.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist damit ein professioneller Berater, während Sicherheitsbeauftragte eher praktische Unterstützer im Alltag sind.
Zusammenarbeit von Sifa und Sicherheitsbeauftragten
In der Praxis ergänzen sich beide Rollen:
•Sicherheitsbeauftragte sind nah an den Kollegen und Abläufen, erkennen Probleme frühzeitig und geben Hinweise.
•Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen das Fachwissen ein, entwickeln Lösungen und beraten die Unternehmensleitung.
Gemeinsam tragen sie dazu bei, dass Arbeitsschutz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern im Betrieb gelebt wird.
Ersthelfer
Ein Unfall im Betrieb passiert schnell – sei es ein Schnitt, ein Sturz oder ein Kreislaufkollaps. In solchen Fällen sind betriebliche Ersthelfer unverzichtbar. Doch was genau dürfen und sollen Ersthelfer im Unternehmen übernehmen? Und: Muss wirklich jedes Unternehmen Ersthelfer ausbilden?
Was Ersthelfer im Unternehmen übernehmen dürfen
Betriebliche Ersthelfer sind keine Ärzte, aber sie sind geschult, um in Notfällen schnell und wirksam zu handeln. Ihre Aufgaben umfassen:
•Erste Hilfe leisten, bis der Rettungsdienst eintrifft. Dazu gehören z. B. Wundversorgung, stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung oder das Bedienen eines Defibrillators.
•Unfallstelle sichern, um weitere Gefahren zu vermeiden.
•Notruf absetzen und wichtige Informationen an Rettungskräfte weitergeben.
•Dokumentation des Vorfalls (Unfallanzeige, Verbandbuch).
•Unterstützung der Kollegen bei kleineren Verletzungen im Alltag, z. B. Pflaster oder Kühlpacks bereitstellen.
Wichtig: Ersthelfer dürfen nur das tun, wofür sie ausgebildet sind. Medizinische Eingriffe (z. B. Medikamente verabreichen) sind ihnen nicht erlaubt.
Ist jedes Unternehmen verpflichtet, Ersthelfer auszubilden?
Ja – jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten muss Ersthelfer benennen und ausbilden lassen. Grundlage ist § 26 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße und Branche:
•Betriebe mit 2 bis 20 Beschäftigten: Mindestens ein Ersthelfer.
•Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten:
•In Verwaltungs- und Handelsbetrieben: Mindestens 5 % der Beschäftigten.
•In sonstigen Betrieben (z. B. Produktion, Handwerk, Bau): Mindestens 10 % der Beschäftigten.
Die Ausbildung wird in der Regel von anerkannten Stellen wie den Berufsgenossenschaften oder dem Deutschen Roten Kreuz durchgeführt. Alle zwei Jahre ist eine Auffrischung vorgeschrieben.
Warum Ersthelfer so wichtig sind
Unfälle und medizinische Notfälle können jederzeit eintreten – sei es im Büro, in der Werkstatt oder auf der Baustelle. Gut ausgebildete Ersthelfer können:
•Leben retten,
•Folgeschäden verringern,
•die Sicherheit der Belegschaft stärken,
•und die Rechtssicherheit des Unternehmens erhöhen.
Brandschutzhelfer
Ein Brandschutzhelfer ist ein speziell geschulter Mitarbeiter, der im Brandfall unterstützende Aufgaben übernimmt. Grundlage ist die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
Aufgaben eines Brandschutzhelfers:
•Erste Löschmaßnahmen mit Feuerlöschern oder anderen Löschmitteln durchführen.
•Kollegen warnen und bei der Evakuierung unterstützen.
•Flucht- und Rettungswege freihalten und deren Nutzung organisieren.
•Im Alltag: auf Brandschutzmängel hinweisen und zur Sensibilisierung der Kollegen beitragen.
Wichtig: Brandschutzhelfer ersetzen keine Feuerwehr. Ihre Aufgabe ist es, Menschen zu schützen, den Schaden zu begrenzen und Zeit zu gewinnen, bis die Rettungskräfte vor Ort sind.
Müssen alle Unternehmen Brandschutzhelfer ausbilden?
Ja. Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern auszubilden. Die Pflicht ergibt sich aus:
•§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitgeber müssen Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen.
•ASR A2.2: Konkretisierung der Anzahl und Aufgaben von Brandschutzhelfern.
Anzahl der Brandschutzhelfer:
•Mindestens 5 % der Beschäftigten müssen zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein.
•Bei besonderen Gefährdungen (z. B. Umgang mit leicht entzündlichen Stoffen, große Gebäude mit Publikumsverkehr, Schichtbetrieb) kann eine höhere Quote erforderlich sein.
•In Kleinbetrieben mit nur wenigen Mitarbeitern reicht es, wenn mindestens eine Person geschult ist.
Die Ausbildung erfolgt durch anerkannte Stellen (z. B. Brandschutzschulen, Feuerwehr oder Sicherheitsdienstleister) und umfasst Theorie sowie praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöschern. Regelmäßige Auffrischungen sind vorgeschrieben.
Kontakt / Standort
Hannover-Hildesheim-Göttingen
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