05.08.25

Organigramm

Was hat ein Organigramm mit Arbeitssicherheit zu tun?

Arbeitsschutz braucht klare Verantwortlichkeiten
 
Das Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (§ 13 ASiG) verpflichten Arbeitgeber, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen. In der Praxis bedeutet das: Aufgaben müssen klar verteilt und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Ein Organigramm ist dafür ein ideales Werkzeug. Es zeigt auf einen Blick:
•Wer trägt die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz?
•Wer ist als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt?
•Welche Betriebsärzte betreuen das Unternehmen?
•Welche Sicherheitsbeauftragten sind benannt und in welchem Bereich tätig?
•Wie ist die Einbindung des Betriebsrats in Arbeitsschutzthemen geregelt?
 
Transparenz für alle Beschäftigten
 
Ein Organigramm macht die Strukturen des Arbeitsschutzes sichtbar und verständlich – nicht nur für Führungskräfte, sondern auch für Mitarbeitende. Wer weiß, an wen er sich wenden kann, wenn es um Unfallverhütung, Gesundheitsfragen oder Gefährdungen geht, trägt aktiv zu einer besseren Sicherheitskultur bei.
 
Praktische Einsatzmöglichkeiten
•Vorstellung im ASA (Arbeitsschutzausschuss): Das Organigramm dient als Grundlage für Diskussionen über Zuständigkeiten und Verbesserungen.
•Integration ins Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS): Viele Zertifizierungen (z. B. ISO 45001) verlangen eine klare Darstellung der Verantwortlichkeiten – ein Organigramm erfüllt diese Anforderung.
•Unterweisung neuer Beschäftigter: Neue Mitarbeitende erkennen sofort, welche Strukturen für Arbeitssicherheit im Unternehmen gelten.

Wie muss ein Organigramm aussehen? Gibt es eine bestimmte Vorlage?

Keine gesetzlich vorgeschriebene Form
 
Weder das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) noch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreiben eine bestimmte Form oder Vorlage für ein Organigramm vor. Auch die Berufsgenossenschaften und die DGUV machen keine verbindlichen Vorgaben, wie ein solches Schaubild aussehen muss.
 
Das bedeutet: Unternehmen sind frei in der Gestaltung. Wichtig ist nicht die Optik, sondern dass das Organigramm klar und verständlich darstellt, wer im Arbeitsschutz welche Rolle und Verantwortung übernimmt.
 
Was in einem Arbeitsschutz-Organigramm enthalten sein sollte
 
Damit das Organigramm seinen Zweck erfüllt, sollten mindestens folgende Elemente berücksichtigt werden:
•Geschäftsführung / Arbeitgeber – trägt die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz.
•Fachkraft/Fachkräfte für Arbeitssicherheit – beraten und unterstützen.
•Betriebsarzt/Betriebsärztin – medizinische Betreuung und Vorsorge.
•Sicherheitsbeauftragte – Ansprechpartner in den Abteilungen.
•Betriebsrat / Mitarbeitervertretung – Mitwirkung im Arbeitsschutz.
•Führungskräfte – Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich.
 
Je nach Unternehmensgröße können weitere Rollen ergänzt werden, z. B. Brandschutzbeauftragte, Ersthelfer oder Koordinatoren für spezielle Gefahrenbereiche.
 
Unterschiedliche Darstellungsformen möglich
 
Ein Organigramm kann sehr unterschiedlich aussehen:
•Klassisch hierarchisch: Kästchen und Linien, die Verantwortungswege abbilden.
•Prozessorientiert: Darstellung entlang der Arbeitsprozesse oder Abteilungen.
•Funktional: Fokus auf Rollen und Aufgaben, unabhängig von der Hierarchie.
 
Unternehmen sollten die Form wählen, die für ihre Mitarbeitenden am besten verständlich ist.

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