05.08.25
Qualifikationen
05.08.25
Qualifikationen
Welche Qualifikationen brauchen meine Mitarbeiter? – So findest du es heraus
Die richtige Qualifikation der Beschäftigten ist nicht nur eine Frage von Produktivität und Qualität, sondern auch eine gesetzliche Pflicht. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und ggf. gesundheitlichen Voraussetzungen haben, um ihre Aufgaben sicher und fachgerecht auszuführen.
1. Ausgangspunkt: Gefährdungsbeurteilung
Gemäß § 3 DGUV Vorschrift 1 und § 5 Arbeitsschutzgesetz ist der erste Schritt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen .
Dabei wird ermittelt:
•Mit welchen Gefährdungen ist die Tätigkeit verbunden?
•Welche Schutzmaßnahmen sind notwendig?
•Welche Kenntnisse und Fertigkeiten braucht der Beschäftigte, um diese Maßnahmen umzusetzen?
Beispiel: Muss ein Mitarbeiter mit Gefahrstoffen arbeiten, ist eine spezielle Unterweisung zu Lagerung, Umgang und Notfallmaßnahmen Pflicht.
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2. Rechtliche Vorgaben zu Qualifikationen
Je nach Tätigkeit greifen spezielle Vorschriften:
•DGUV Vorschrift 1, § 7: Bei der Übertragung von Aufgaben muss sichergestellt sein, dass Beschäftigte befähigt sind – das heißt, sie müssen die erforderliche Ausbildung, Erfahrung oder Unterweisung besitzen .
•Branchenspezifische Vorschriften, z. B. DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge), fordern oft Mindestalter, eine abgeschlossene Ausbildung und eine schriftliche Beauftragung .
•ArbMedVV (§ 3–5): Bei bestimmten Tätigkeiten ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge vorgeschrieben, um die gesundheitliche Eignung zu bestätigen (z. B. Atemschutz, Lärm, Nachtarbeit) .
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3. Unterweisungspflichten
Laut § 4 DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich und bei Änderungen ihrer Tätigkeit über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden .
Diese Unterweisung muss:
•tätigkeitsbezogen,
•verständlich,
•und dokumentiert sein.
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4. Praktische Schritte zur Ermittlung von Qualifikationsbedarf
1.Tätigkeitsanalyse: Welche Aufgaben führt der Mitarbeiter aus?
2.Gefährdungsbeurteilung: Welche Risiken sind damit verbunden?
3.Vorgaben prüfen: Welche Gesetze, DGUV-Vorschriften oder Normen gelten?
4.Gesundheitliche Eignung: Ist eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV nötig?
5.Schulung planen: Welche Unterweisungen oder Lehrgänge sind erforderlich?
6.Dokumentation: Alle Nachweise (z. B. Staplerschein, Ersthelferbescheinigung, Unterweisungsprotokolle) zentral ablegen.
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5. Beispiele aus der Praxis
•Staplerfahrer: Mindestalter 18 Jahre, Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001, schriftliche Beauftragung .
•Ersthelfer: Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle nach DGUV Vorschrift 1, § 26 .
•Schweißer: Spezielle Fachkunde, je nach Verfahren, ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge wegen Rauch- und Gasexposition .
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Fazit:
Die Antwort auf die Frage „Welche Qualifikationen brauchen meine Mitarbeiter?“ finden Sie nicht im Bauchgefühl, sondern in einer systematischen Kombination aus Gefährdungsbeurteilung, gesetzlichen Anforderungen und praktischer Unterweisung. So erfüllen Sie Ihre Pflichten und sorgen gleichzeitig für Sicherheit, Qualität und Motivation im Betrieb.
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